Meine Tätigkeitsschwerpunkte:

 

Strafrecht

 

 

Im Bereich des Strafrechtes verteidige ich Sie in gerichtlichen Strafverfahren aller Art.

 

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, unterstütze und vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Verwaltungsstrafrecht

 

Ich vertrete Sie in Verwaltungsstrafverfahren vor Polizei, Magistrat und den Bezirkshauptmannschaften sowie den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und/oder dem Verfassungsgerichtshof, insbesondere nach Verkehrsunfällen, genauso wie im Falle eines Führerscheinentzugsverfahrens.


 

Schadenersatz– und Gewährleistungsrecht

 

Sie haben einen Schaden (Sachschaden, Körperverletzung etc.) erlitten? Jemand macht gegen Sie einen Schadenersatzanspruch geltend?

 

Sie haben etwas gekauft und einen Mangel festgestellt?

 

Bei der Geltendmachung und Durchsetzung aber auch der Abwehr von Ansprüchen in solchen Fällen berate und vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich und falls erforderlich auch vor Gericht.

 

 

Verkehrsrecht, Unfallschäden

 

Nach einem Verkehrsunfall vertrete ich Sie bei der (außergerichtlichen und/oder gerichtlichen) Durchsetzung aber auch der Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Personen- und/oder Sachschäden wie zum Beispiel Reparaturkosten, Schmerzengeld, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung, Kosten einer Haushaltshilfe sowie der Feststellung von Spät- und Dauerfolgen.

 

Genauso verteidige ich Sie aber auch in einem allfälligen gerichtlichen Strafverfahren oder in Verkehrsstrafsachen vor Verwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion, 

Landesverwaltungsgericht etc.).

 

 

Forderungsbetreibungen, Inkasso und Exekutionen, Insolvenz

 

Bei der Hereinbringung von offenen Forderungen berate und vertrete ich Sie gerne, wobei manchmal schon ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben reicht, damit eine entsprechende Zahlung geleistet wird. Sollte es jedoch erforderlich sein, übernehme ich selbstverständlich auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen einschließlich erforderlicher Exekutionsschritte und Forderungsanmeldung in Insolvenzverfahren.

 

 

Vertragsrecht

 

Gerne errichte ich für Sie Verträge - egal ob Kaufverträge, Schenkungsverträge oder Übergabsverträge – einschließlich der erforderlichen Eingaben und Gesuche beim Grundbuch.


Selbstverständlich übernehme ich auch Treuhandschaften, wobei ich dem Treuhandstatut samt Revision der Salzburger Rechtsanwaltskammer unterliege.

 

 

Miet- und Wohnrecht

 

Neben der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen berate ich Sie in allen Fragen des Mietrechts wie bespielsweise Mietzinsbildung, Befristung von Bestandverhältnissen (Miete oder Pacht), Beendigung von Bestandverhältnissen insbesondere Befristungs- und Kündigungsmöglichkeiten, Erhaltungspflichten und vieles mehr.

 

 

Ehe- und Familienrecht

 

Ich übernehme Ihre Beratung und sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung im Falle einer einvernehmlichen oder streitigen Ehescheidung, genauso im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Kindesunterhalt, Ehegatten-Unterhalt während aufrechter Ehe oder nach einer Ehescheidung).

 

 

Erbrecht

 

Im Bereich des Erbrechtes berate ich Sie bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen (z.B. Testamente) oder bei der Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Gerne übernehme ich auch Ihre Vertretung in Verlassenschaftsverfahren.

 

 

 

 

Anschrift:

A-5020 Salzburg

Alpenstraße 54

 

Telefon:

+43 (0)662/94 14 14

 

E-Mail:

kanzlei@ra-hinterberger.at